Patentbox und Patente

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

Marketingbezogen

  • Marken und Firmennamen
  • Zeichen, Namen und Symbole
  • Designs, Ausstattungen, Farbe und Form
  • Domainnamen und  Social Media
  • Zertifizierungen

 

Kundenorientiert

  • Kundenverträge und Auftragsbestände
  • Kundenlisten und Kundenbeziehungen
  • Kundennähe und Servicenetz etc.

 

Technologiebezogen

  • Gebrauchsmuster und Patente
  • Datenbanken und proprietäre Software
  • Unpatentierte Technologien und technischer Vorsprung
  • Geschäftsgeheimnisse, Know-how und technische Infrastruktur

 

Übrige

  • F&E Vereinbarungen und –Projekte
  • Werbe-, Konstruktions- und Serviceverträge
  • Franchiseverträge und Lizenzrechte
  • Zulassungen und Genehmigungen

 

Patentbox

 

Die Patentbox ermöglicht es, einen Teil der Gewinne aus Erfindungen zu einem reduzierten Satz zu besteuern .

Die Patentbox in der Schweiz oder IP-Box, gelegentlich IP-Box-Regime (IPR) gemäss OECD wird im Steuerrecht die Möglichkeit bezeichnet, Erträge aus Immaterialgüterrechten gesondert auszuweisen und niedriger zu besteuern als andere Erträge. Die Patentbox wird einerseits als Instrument im internationalen Steuerwettbewerb und andererseits als Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung gesehen.

In der Schweiz wird der Reingewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten auf Antrag der steuerpflichtigen Person im Verhältnis des qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands zum gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwand pro Patent oder vergleichbarem Recht (Nexusquotient) mit einer Ermässigung von bis zu 90% (siehe kantonale Regelung) in die Berechnung des steuerbaren Reingewinns einbezogen.